Betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge
Als Arbeitnehmer haben Sie seit dem Altersvermögensgesetz von 2001 einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitgeber darf aber den Durchführungsweg bestimmen!
 
Mit der betrieblichen Altersvorsorge  unterstützt der Staat Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Aufbau der Altersvorsorge. Fünf Durchführungswege sind möglich, Direktversicherung, Pensionszusage, Pensionsfonds, Direktzusage für Gesellschafter und Geschäftsführer und die rückgedeckte und pauschaldotierte Unterstützungskasse.
 
Vorteile sind Steuerersparnis, Senkung der Lohnnebenkosten. Bei der Unterstützungskasse auch der Insolvenzschutz und die Bildung von Rücklagen.
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