Betriebshaftpflichtversicherung Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft zugefügt wurden. Mitversichert sind neben dem Einzelunternehmer bzw. der Trägergesellschaft Personen, die einen Betrieb oder eine Niederlassung leiten sowie alle übrigen Betriebsangehörigen, bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Arbeitgeber. Bitte füllen Sie das Feld Name aus! Bitte füllen Sie das Feld Telefon aus! |